Dieser Abschnitt will einen ersten Überblick zur Geschichte
der Masse im Algemeinen und er Hohlmasse im Besonderen geben und
vor allem die Unterschiede zu heute
aufzeigen.
Im Bereich des späteren Deutschen Reiches existierten während des späten Mittelalters bis in das 19. Jahrhundert hinein eine Vielzahl von Masseinheiten nebeneinander. Sie unterschieden sich von Stadt zu Stadt und von Region zu Region. Beispiele hierfür werden weiter unten gegeben. Die Festlegung von Mass und Gewicht erfolgte ohne normierte Grundlage. Man bediente sich eigener öffentlicher Massverkörperungen zur Eichung der lokalen Messgefässe und -instrumente.
Die Masseinheiten waren nicht dezimal, sondern duodezimal, d.h. in Zwölfer-Teilung, oder häufig in Potenzen von zwei, d.h. in Hälften, Viertel, Achtel usw. geteilt. Auch andere Teilungen kommen vor. Eine duodezimal geteilte Einheit hat den Vorteil, dass sie durch 2, 3, 4 und 6 ohne Rest teilbar ist. Die fortgesetzte Halbierung kommt dem persönlichen Abschätzen einer Menge entgegen. Sie wird auch von dem im Gegensatz zum Dezimalbruch wesentlich ältereren Rechnen mit echten Brüchen unterstützt. Jede neue Teileinheit trägt einen eigenen Namen.
Eine weitere Eigenschaft der Systeme besteht darin, dass Einheiten
für Längen, für Flächen und für Volumina voneinander unabhängig
sind und nicht ineinander übergeführt werden können. Zur Länge "Zoll"
beispielsweise existierten lang Zeit keine Fläche in "Quadratzoll" und
kein Volumen in "Kubikzoll". Die Einheiten sind nicht nur nicht
kohärent, es gibt nicht einmal Umrechnungszahlen.
Körperliche Hohlmasse tragen je nach Region unterschiedliche
Objektbezeichnungen, etwa Scheffel, Simri, Simmer oder Metzen, die von
den
Massbezeichnungen selbst abgeleitet sind. Ihnen kam eine grössere
Bedeutung als heute zu, weil manche Güter, etwa Hopfen, Getreide, Mehl, Salz, Kartoffeln
und andere, nicht gewogen, sondern nach Volumen gehandelt wurden. Man
unterschied deshalb zwischen "flüssigen" und "festen" oder "trockenen"
Hohlmassen.
Eine Notiz über Marktpreise aus dem Leipziger Intelligenz-Blatt vom 14. Februar 1784 nennt die Mengen an Gemüse und Beeren, gemessen in einer Metze:
Nicht nur der Handel erfolgte über Hohlmasse, auch Abgaben (der
"Zehent") waren mit ihnen zu bemessen, wie das folgende
Beispiel von vielen zeigt (Quelle Karl Theodor 1765):
Warum Veit Jobst um 1765 Hennen und Eier und sonstiges abzugeben
hatte sei dahingestellt, wichtig ist hier, dass er auch 3 Viertel und
2
Metzen Korn abgeben musste.
Quellen für die Darstellung alter Masse sind zunächst alte
Rechenbücher, z.B. Ries 1533 (s. Lit.), der den Kaufleuten eine
Multipliziertabelle zur Bestimmung des Preises mitgibt, sowie später
Handbücher für Kaufleute, z.B. Niemann 1830 (s.u.).
Die Vielfalt - man könnte auch sagen das grosse Durcheinander - der vorhandenen Hohlmasse lässt sich am besten an den vier häufigsten Masseinheiten Malter, Metze, Metzen und Mäßchen zeigen, und das sind keineswegs alle gewesen.
Frühe Versuche der Vereinheitlichung wurden mehrfach unternommen mit
dem Ziel, den Handel mit Gütern zu vereinfachen. Das Volk stand
solchen Vereinheitlichungen oder Massneudefinitionen allerdings
skeptisch gegenüber, vor allem wenn Abgaben in Naturalien zu leisten
waren, weil man in diesen Änderungen dann eine versteckte
Steuererhöhung sah.
Freyberg 1836 berichtet anschaulich, wie in Bayern
schon 1554 und 1730/31 der Versuch unternommen wurde, Masse zumindest
vergleichbar zu machen ( Text). Die durch Probieren, d. h. Befüllen und Vergleichen mit anderen Massen, gewonnenen
Reduktionstabellen sind beigefügt. Er schreibt aber auch vom
Widerstand seitens der Händler und dass mancherorts dennoch die alten
Masse weiter verwendet wurden.
Die Wirksamkeit solcher Massnahmen konnte sich wenn überhaupt nur auf
den Geltungsbereich der Gesetzgebung beschränken. Zentralistisch
geführte Länder sind hierbei im Vorteil. So ordnete Kaiserin Maria
Theresia (1717-1780) in Österreich
ab 1751 per Hofdekrete eine Vereinheitlichung an. Damit galten in
ihrem
Reich überall die gleichen Masse, diese tragen jedoch nach wie vor die
alten Bezeichnungen und sind auch nicht dezimal geteilt (s. Lit.
Sammlung der Patenten Edicten und Circular-Befehlen...). Wenn man die
Verordnungstexte genau studiert bleiben Zweifel an einer vollständigen
Umsetzung.
Man sagt, es habe gegen Ende des 18. Jahrhunderts in Europa mehr als
8000 Masse und Gewichte gegeben. Nach meiner Einschätzung dürfte diese
Zahl zu tief angesetzt sein.
Im Zuge der Französischen Revolution (1789-1799) wird ein neues
Masssystem entworfen und 1800 in Frankreich gesetzlich eingeführt.
Seine besonderen Merkmale sind
- die universellen Urmasse (Urmeter und Urkilogramm), jederzeit
reproduzierbar (die Frage nach der Fehlerfreiheit und der
tatsächlichen
Reproduzierbarkeit soll hier nicht aufgegriffen werden),
- die dezimale Teilung,
- die kohärenten Einheiten, d.h. sie lassen sich mit dem
Umrechnungsfaktor 1 ineinander überführen,
- die Bezeichnung der grösseren und kleineren Einheiten mit Vorsilben
(mega-, kilo-, milli-, mikro- usw.).
Napoleon hatte die Beibehaltung der Namen alter Masse erlaubt, solange sie dezimal geteilt sind. Damit reagierte er auf das bereits oben angesprochene Problem, dass Masse ebenso wie Zahlzeichen von jeher zu den primären Kulturgütern gehören, die sich in der Bevölkerung nur schwer ändern lassen.
Im Zuge einer Wirtschaftsreform führte das noch junge Königreich
Bayern im Jahr 1809 eine Vereinheitlichung von Mass und
Gewicht ein ( Gesetzestext,
s.a Köppel 1811 und ausführlich bei Kreutzer 1971/72).
Mit diesem Schritt gelten in ganz Bayern die gleichen alten Masse und
Gewichte. Es handelt sich demnach um eine lokale Vereinheitlichung
durch Normalmasse nach dem alten System mit nur wenigen zaghaften
Neuerungen. Offensichtlich hatte der Gesetzgeber versucht, sowohl
rationale als auch praktische Gesichtspunkte gleichermassen zu
berücksichtigen. Welche Probleme dieses Vorgehen bezüglich Hohlmasse
nach sich zog zeigen die Abschnitte b) und c) in Spalte 477 bei der
Vergleichung alter und neuer Masse mit Hilfe von Getreide. Das Problem lag darin, dass man bisher unterschiedliche Messmethoden angewendet hatte. Das Gut hat man gehäuft eingeschüttet oder danach gestrichen, zuweilen wurde das befüllte Gefäss einmal oder dreimal gestossen. Jedesmal ergibt sich ein anderer Inhalt, der das Vergleichen schwierig macht.
Nachdem die alten Masse mit den jetzt einheitlichen alten verglichen
worden sind, folgt zwei Jahre später, 1811, eine Reduktionstabelle, in
der die Ergebnisse der Vergleichungen festgehalten sind. Die sog.
Tabelle der Reduktionen ( Tabelle,
85 S., 18 MB, Getreide-Masse Sp. 1178, Längen- und Flüssigkeitsmasse
Sp. 1322, Gewichte Sp. 1338) ist hier vollständig wiedergegeben, damit
der Leser einen Eindruck von der Vielfalt gewinnen kann. Solche
amtlichen Reduktionstabellen sind eine Fundgrube für Sammler alter
Masse und Gewichte und dienen neben Eichmarken oder anderen
Hoheitszeichen
zur Identifizierung. Im gleichen Jahr 1811 sollten die neuen bayerischen Normalmasse an die Stelle der alten Lokalmasse treten.
Für das Territorium diesseits des Rheins
galten die genannten Gesetze und Verordnungen, in der bayerischen
Rheinpfalz jedoch das französische metrische System.
Ausnahmegenehmigungen schafften nur Verwirrung. Weiss 1996 schreibt,
dass trotz aller Vereinheitlichung noch Jahrzehnte vergingen, bis die
alten Masse auch im amtlichen Verkehr durch die neuen ersetzt wurden.
Erwähnt werden soll, dass das gleiche Verfahren der lokalen
Vereinheitlichung auch für Kalk-Masse und Medizinalgewichte
durchgeführt wurde, die aber hier nicht zum Thema gehören.
Ein kurzer Blick auf andere Länder und deren Strategie:
Im Königreich Württemberg
werden mit Verordnung von 1806 die altwürttembergischen Masse für
verbindlich erklärt, einige jedoch mit einer Zehnerteilung versehen.
Zudem mussten die bisher gebräuchlichen mit den altwürttembergischen
Massen verglichen werden ( Gesetzestext).
Die Reduktions-Tabellen werden im Landesarchiv Baden-Württemberg in
Karlsruhe aufbewahrt.
Im Grossherzogtum Hessen wird zunächst ab 1812 das französische System, wie es bereits in der Provinz Rheinhessen gültig ist, übernommen ( Gesetzestext). Dann allergings kehrt man mit Verordnung von 1817 ( Gesetzestext) zu einer Ordnung zurück, die zwar neu erfunden, aber der alten ähnlich ist. Man wollte damit den Gewohnheiten und Bedürfnissen der Bevölkerung mehr Rechnung tragen.
Das Grossherzogtum Frankfurt übernimmt in seiner
Verfassung von 1810 das französische System:
Verfassung von Frankfurt
(1810) Höchstes Organisations-Patent der Verfassung des Großherzogthums Frankfurt. Wir Carl von Gottes Gnaden Fürst-Primas des Rheinischen Bundes, Großherzog von Frankfurt, Erzbischof von Regensburg u. a.... ... §. 16. Das System von Maas und Gewicht, welches in Frankreich besteht, soll in dem ganzen Großherzogthume eingeführt werde; welches zum Theile schon geschehen ist. Hierüber wird noch eine besondere Instruction, nach vorhergegangener reifer Berathung erfolgen. ... |
Als jedoch 1811 Aschaffenburg an das Grossherzogtum fiel, führte man wieder die dort übliche duodezimale Teilung ein.
Mit der Mass- und Gewichtsordnung von 1816 wird im Königreich Preussen ein relativ modernes System eingeführt ( Gesetzestext, die Anweisung zur Verfertigung der Probemasse folgt im Anschluss). Es ist insofern modern, als es nicht auf alte Masse zurückgreift, sondern neue Normalmasse definiert. Des weiteren werden Flächen- und Volumeneinheiten von der Länge "Fuß" abgeleitet. Allerdings bleiben nicht-dezimale Teilungen und unterschiedliche Benennungen von Massen bestehen. Mit §29 werden auch noch alte herkömmliche Masse zugelassen.
Es ist nicht übertrieben, wenn man die Situation in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts als chaotisch bezeichnet. Doch damit nicht
genug.
Mit Vertrag von 1833 kam man überein, innerhalb der Staaten des
Zollvereins ein einheitliches Gewicht, das Zollpfund = 500 gr, zu
verwenden. In den folgenden Jahren übernahmen alle deutschen Staaten,
mit Ausnahme Bayerns, das Zollgewicht als Landesgewicht.
Der Norddeutsche Bund beschloss 1868 zum Jahreswechsel das metrische
System einzuführen.
Die süddeutschen Länder folgten 1869, Bayern 1870 (Eichordnung s.
Lit., s.a. Huther 1870), Österreich 1876.
Letztendlich unterzeichneten am 20. Mai 1875, 3 Generationen nach der
Französischen Revolution (!), 17 Staaten die "internationale
Meterkonvention".
Über die Metze schreibt Niemann 1830 (s. Lit.)
Im Anschluss folgt eine Tabelle mit 29 Orten und Volumenangaben im Bereich von ca. 3 bis 39 Liter, die sogar innerhalb eines Ortes noch unterschiedlich sein können.
Zum Metzen führt Niemann aus
Getreidemaß: Als solches hat der Metzen an den
verschiedenen Ortschaften sehr von einander abweichende Größen.
Es folgt eine
Tabelle mit 32
Orten im Bereich Deutschland / Österreich / Ungarn, die mit
verschiedenen Grössen des Getreidemasses Metzen arbeiten, nochmals
unterschieden nach dem Handelsgut Getreide oder Hafer. Die Inhalte
erstrecken sich von ca. 18 bis 62 Liter.
(Für europäische Kornmasse s. Krünitz, Oekon. Ency., Stichwort
Korn=Maß)
Über das Malter, einem grossen Hohlmass, schreibt
Niemann
I. Getreidemaß in Deutschland und in der
Schweiz, von sehr verschiedener Größe.
Es folgt, wie schon beim Metzen, eine Vergleichstabelle. Die Spannweite des Inhalts
reicht von 109 bis 1287 Liter.
Zum kleinen Mäßchen schliesslich gibt Niemann an
Die Variationsbreite reicht hier von etwa einem halben bis drei Liter.
=== Eichzeichen, Wappen
Linkenheil, Gregor: Europäische Eichzeichen, Ausg.12, 2013. ersch. bei Mass und Gewicht, Verein für Metrologie e.V., Jahresband 14
=== Originaltexte
Peters, Gunthild: Zwei Gulden vom Fuder. Mathematik der Fassmessung und praktisches Visierwissen im 15. Jahrhundert. Stuttgart 2018
Peter von Jülich – De modo mensurandi vasa. Ein Traktat zur Fassmessung aus dem frühen 15. Jahrhundert. Herausgegeben, übersetzt und kommentiert von Menso Folkerts und Martin Hellmann. Algorismus, Heft 85 (2018)
=== weiterführende Literatur
Aldefeld, C. L. W.: Die Maaße und Gewichte der deutschen
Zoll-Vereins-Staaten und veler anderer Länder und Handelsplätze in
ihren gegenseitigen Verhältnissen, 1838
MDZ
Altner, Carl u. Odermann, Karl Gustav:
Deutsches Maß-, Gewichts- & Münz-Handbuch Mit Kubik-Tab. zur
Hölzer- u. Körper-Berechnung nach meter-, Liter & Gramm-Ordnung
nebst Reductionen u. Vergleichungen auf d. alte System unter Berücks
d. verschiedenen Staaten u. Werthverhältnisse f. Geschäft, Haus-Land-
u. Forst-Wirtschaft
Dresden, 1872
(Zugleich ein Abdruck der Mass- und Gewichtsordnung für den
Norddeutschen Bund S. 23ff, Umrechnung Hohlmasse S. 172ff.)
MDZ
Gesetz für Maß und Gewicht und Eichordnung für das Königreich Bayern
: eine Sammlung der Verordnungen und Bekanntmachungen, welche in
Ausführung des Gesetzes vom 29. April 1869 erlassen wurden
MDZ
Einsle, Leopold: Systematische Zusammenstellung der vorzüglichsten
europäischen Maße, Gewichte und Münzen mit besonderer Rücksicht auf
das
Königreich Bayern und die größeren Zollvereinsstaaten; ... 1846
(Bayerische Flüssigkeitsmasse S. 68ff, Bayerische Getreidemasse S.
75ff)
MDZ
Freyberg, Maximilian Prokop von (Hrsg.): Pragmatische Geschichte der
bayerischen Gesetzgebung und Staatsverwaltung seit den Zeiten
Maximilian I. ; Bd. 2, 1836, hier 2. Kap. Abschn. A,a
MDZ Google
Grebenau, Heinrich: Tabellen zur Umwandlung des bayerischen Masses
und Gewichtes in metrisches Maß und Gewicht und umgekehrt. München
1870 (mit graphischen Darstellungen)
Uni Köln
grössere Ausgabe 1872
Google
Hauschild, J. F.: Zur Geschichte deutschen Mass- und
Münzwesens in den letzten sechzig Jahren, 1861
Google
Huther, Paul: Kurzgefaßte Darstellung des metrischen
Systems und der neuen Maß- und Gewichtsordnung für das Königreich
Bayern. Separat-Abdruck aus der so eben erschienenen 6. Auflage der
Sammlung von arithmetischen Aufgaben in systematischer Ordnung, 1870
MDZ
Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>: Lager-Buch Des
Churfürstl.en Casten-Amts oder Casten-Aemter N. Von Anno 1765. bis
17.. ; Formular Nro. 2
MDZ
Köppel, Johann Christoph: Anleitung zur Kenntniß des
bairischen Maaßes und Gewichtes, 1811
MDZ
Kreutzer, Hans: Alte Masse und Gewichte in Mittelfranken. Die Reduzierung der vorbayerischen Systeme auf das bayerische Einheitsmass von 1811. In: Historischer Verein für Mittelfranken, Sonderdruck aus dem 86. Jahrbuch, 1971 / 1972
Krünitz, J. G.: Oekonomische Encyklopädie. 1773-1858
>Stichwort Metze oder >Stichwort Korn=Maß
(ausführliche Angaben zur Art des Abmessens, zu den Bauarten,
regionalen Grössen, mit Vergleichstabelle)
Uni
Trier weiter >Online-Version oder Google
Meyer-Stoll, Cornelia: Die Maß- und Gewichtsreformen in Deutschland im 19. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung der Rolle Carl August Steinheils und der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. 2010
Niemann, A.: Vollständiges Handbuch der Münzen, Masse und
Gewicht aller Länder der Erde. Leipzig 1830
Google
Ries, Adam: Ein Gerechent Büchlein/ auff den Schöffel/ Eimer/ vnd
Pfundtgewicht. Leipzig 1533
UBayer. Staatsbibliothek digital
-- Sammlung der Patenten Edicten und
Circular-Befehlen welche unter ... Mariae Theresiae ... von Jahr
1740 -
1763 an dem Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns emanirt- und
annoch
in vigore seynd ... Feichtinger,
1763. (Hier s. Register am Ende des Bandes unter "Mässerey und
Land=Metzen")
Google
Weiss, Hildegard: Vereinheitlichung von Mass und Gewicht in Deutschland im 19. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung Bayerns. Ersch. bei Mass und Gewicht, Verein für Metrologie e.V., Beihefte zur Zeitschrift für Metrologie, Nr. 1, Feb. 1996 Eines der Standardwerke mit zahlreichen Quellenangaben.
Weiss, Stephan: Viertel oder Vierteil, ein mehrdeutiges Volumenmaß (2019)
Text
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