Geschichte

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Die Situation vor der Französischen Revolution

Dieser Abschnitt will einen ersten Überblick zur Geschichte der  Masse im Algemeinen und er Hohlmasse im Besonderen geben und vor allem die Unterschiede zu heute aufzeigen.

Im Bereich des späteren Deutschen Reiches existierten während des späten Mittelalters bis in das 19. Jahrhundert hinein eine Vielzahl von  Masseinheiten nebeneinander. Sie unterschieden sich von Stadt zu Stadt und von Region zu Region. Beispiele hierfür werden weiter unten gegeben. Die Festlegung von Mass und Gewicht erfolgte ohne normierte Grundlage. Man bediente sich eigener öffentlicher Massverkörperungen zur Eichung der lokalen Messgefässe und -instrumente.

Die Masseinheiten waren nicht dezimal, sondern duodezimal, d.h. in Zwölfer-Teilung, oder häufig in Potenzen von zwei, d.h. in Hälften, Viertel, Achtel usw. geteilt. Auch andere Teilungen kommen vor. Eine duodezimal geteilte Einheit hat den Vorteil, dass sie durch 2, 3, 4 und 6 ohne Rest teilbar ist. Die fortgesetzte Halbierung kommt dem persönlichen Abschätzen einer Menge entgegen. Sie wird auch von dem im Gegensatz zum Dezimalbruch wesentlich ältereren Rechnen mit echten Brüchen unterstützt. Jede neue Teileinheit trägt einen eigenen Namen.

Eine weitere Eigenschaft der Systeme besteht darin, dass Einheiten für Längen, für Flächen  und für Volumina voneinander unabhängig sind und nicht ineinander übergeführt werden können. Zur Länge "Zoll" beispielsweise existierten lang Zeit keine Fläche in "Quadratzoll" und kein Volumen in "Kubikzoll". Die Einheiten sind nicht nur nicht kohärent, es gibt nicht einmal Umrechnungszahlen.

Körperliche Hohlmasse tragen je nach Region unterschiedliche Objektbezeichnungen, etwa Scheffel, Simri, Simmer oder Metzen, die von den Massbezeichnungen selbst abgeleitet sind. Ihnen kam eine grössere Bedeutung als heute zu, weil manche Güter, etwa Hopfen, Getreide, Mehl, Salz, Kartoffeln und andere, nicht gewogen, sondern nach Volumen gehandelt wurden. Man unterschied deshalb zwischen "flüssigen" und "festen" oder "trockenen" Hohlmassen.

Eine Notiz über Marktpreise aus dem Leipziger Intelligenz-Blatt vom 14. Februar 1784 nennt die Mengen an Gemüse und Beeren, gemessen in einer Metze:

Metzen Verkauf

Nicht nur der Handel erfolgte über Hohlmasse, auch Abgaben (der "Zehent") waren mit ihnen zu bemessen, wie das folgende Beispiel von vielen zeigt (Quelle Karl Theodor 1765):

Zehent Veit Jobst

Warum Veit Jobst um 1765 Hennen und Eier und sonstiges abzugeben hatte sei dahingestellt, wichtig ist hier, dass er auch 3 Viertel und 2 Metzen Korn abgeben musste.

Quellen für die Darstellung alter Masse sind zunächst alte Rechenbücher, z.B. Ries 1533 (s. Lit.), der den Kaufleuten eine Multipliziertabelle zur Bestimmung des Preises mitgibt, sowie später Handbücher für Kaufleute, z.B. Niemann 1830 (s.u.).

Die Vielfalt - man könnte auch sagen das grosse Durcheinander - der vorhandenen Hohlmasse lässt sich am besten an den vier häufigsten Pfeil unten Masseinheiten Malter, Metze, Metzen und Mäßchen zeigen, und das sind keineswegs alle gewesen.

Frühe Versuche der Vereinheitlichung wurden mehrfach unternommen mit dem Ziel, den Handel mit Gütern zu vereinfachen. Das Volk stand solchen Vereinheitlichungen oder Massneudefinitionen allerdings skeptisch gegenüber, vor allem wenn Abgaben in Naturalien zu leisten waren, weil man in diesen Änderungen dann eine versteckte Steuererhöhung sah.
Freyberg 1836 berichtet anschaulich, wie in Bayern schon 1554 und 1730/31 der Versuch unternommen wurde, Masse zumindest vergleichbar zu machen (Link Text). Die durch Probieren, d. h. Befüllen und Vergleichen mit anderen Massen, gewonnenen Reduktionstabellen sind beigefügt. Er schreibt aber auch vom Widerstand seitens der Händler und dass mancherorts dennoch die alten Masse weiter verwendet wurden.
Die Wirksamkeit solcher Massnahmen konnte sich wenn überhaupt nur auf den Geltungsbereich der Gesetzgebung beschränken. Zentralistisch geführte Länder sind hierbei im Vorteil. So ordnete Kaiserin Maria Theresia (1717-1780) in Österreich ab 1751 per Hofdekrete eine Vereinheitlichung an. Damit galten in ihrem Reich überall die gleichen Masse, diese tragen jedoch nach wie vor die alten Bezeichnungen und sind auch nicht dezimal geteilt (s. Lit. Sammlung der Patenten Edicten und Circular-Befehlen...). Wenn man die Verordnungstexte genau studiert bleiben Zweifel an einer vollständigen Umsetzung.

Die Zeit nach der Französischen Revolution

Man sagt, es habe gegen Ende des 18. Jahrhunderts in Europa mehr als 8000 Masse und Gewichte gegeben. Nach meiner Einschätzung dürfte diese Zahl zu tief angesetzt sein.
Im Zuge der Französischen Revolution (1789-1799) wird ein neues Masssystem entworfen und 1800 in Frankreich gesetzlich eingeführt. Seine besonderen Merkmale sind
- die universellen Urmasse (Urmeter und Urkilogramm), jederzeit reproduzierbar (die Frage nach der Fehlerfreiheit und der tatsächlichen Reproduzierbarkeit soll hier nicht aufgegriffen werden),
- die dezimale Teilung,
- die kohärenten Einheiten, d.h. sie lassen sich mit dem  Umrechnungsfaktor 1 ineinander überführen,
- die Bezeichnung der grösseren und kleineren Einheiten mit Vorsilben (mega-, kilo-, milli-, mikro- usw.).

Napoleon hatte die Beibehaltung der Namen alter Masse erlaubt, solange sie dezimal geteilt sind. Damit reagierte er auf das bereits oben angesprochene Problem, dass Masse ebenso wie Zahlzeichen von jeher zu den primären Kulturgütern gehören, die sich in der Bevölkerung nur schwer ändern lassen.

Im Zuge einer Wirtschaftsreform führte das noch junge Königreich Bayern im Jahr 1809 eine Vereinheitlichung von Mass und Gewicht ein (smallwin Gesetzestext, s.a Köppel 1811 und ausführlich bei Kreutzer 1971/72). Mit diesem Schritt gelten in ganz Bayern die gleichen alten Masse und Gewichte. Es handelt sich demnach um eine lokale Vereinheitlichung durch Normalmasse nach dem alten System mit nur wenigen zaghaften Neuerungen. Offensichtlich hatte der Gesetzgeber versucht, sowohl rationale als auch praktische Gesichtspunkte gleichermassen zu berücksichtigen. Welche Probleme dieses Vorgehen bezüglich Hohlmasse nach sich zog zeigen die Abschnitte b) und c) in Spalte 477 bei der Vergleichung alter und neuer Masse mit Hilfe von Getreide. Das Problem lag darin, dass man bisher unterschiedliche Messmethoden angewendet hatte. Das Gut hat man gehäuft eingeschüttet oder danach gestrichen, zuweilen wurde das befüllte Gefäss einmal oder dreimal gestossen. Jedesmal ergibt sich ein anderer Inhalt, der das Vergleichen schwierig macht.
Nachdem die alten Masse mit den jetzt einheitlichen alten verglichen worden sind, folgt zwei Jahre später, 1811, eine Reduktionstabelle, in der die Ergebnisse der Vergleichungen festgehalten sind. Die sog. Tabelle der Reduktionen (smallwin Tabelle, 85 S., 18 MB, Getreide-Masse Sp. 1178, Längen- und Flüssigkeitsmasse Sp. 1322, Gewichte Sp. 1338) ist hier vollständig wiedergegeben, damit der Leser einen Eindruck von der Vielfalt gewinnen kann. Solche amtlichen Reduktionstabellen sind eine Fundgrube für Sammler alter Masse und Gewichte und dienen neben Eichmarken oder anderen Hoheitszeichen zur Identifizierung. Im gleichen Jahr 1811 sollten die neuen bayerischen Normalmasse an die Stelle der alten Lokalmasse treten.
Für das Territorium diesseits des Rheins galten die genannten Gesetze und Verordnungen, in der bayerischen Rheinpfalz jedoch das französische metrische System. Ausnahmegenehmigungen schafften nur Verwirrung. Weiss 1996 schreibt, dass trotz aller Vereinheitlichung noch Jahrzehnte vergingen, bis die alten Masse auch im amtlichen Verkehr durch die neuen ersetzt wurden.
Erwähnt werden soll, dass das gleiche Verfahren der lokalen Vereinheitlichung auch für Kalk-Masse und Medizinalgewichte durchgeführt wurde, die aber hier nicht zum Thema gehören.

Ein kurzer Blick auf andere Länder und deren Strategie:
Im Königreich Württemberg werden mit Verordnung von 1806 die altwürttembergischen Masse für verbindlich erklärt, einige jedoch mit einer Zehnerteilung versehen. Zudem mussten die bisher gebräuchlichen mit den altwürttembergischen Massen verglichen werden (smallwin Gesetzestext). Die Reduktions-Tabellen werden im Landesarchiv Baden-Württemberg in Karlsruhe aufbewahrt.

Im Grossherzogtum Hessen wird zunächst ab 1812 das französische System, wie es bereits in der Provinz Rheinhessen gültig ist, übernommen (smallwin Gesetzestext). Dann allergings kehrt man mit Verordnung von 1817 (smallwin Gesetzestext) zu einer Ordnung zurück, die zwar neu erfunden, aber der alten ähnlich ist. Man wollte damit den Gewohnheiten und Bedürfnissen der Bevölkerung mehr Rechnung tragen.

Das Grossherzogtum Frankfurt übernimmt in seiner Verfassung von 1810 das französische System:

  Verfassung von Frankfurt (1810)
Höchstes Organisations-Patent der Verfassung des Großherzogthums Frankfurt.
Wir Carl von Gottes Gnaden Fürst-Primas des
Rheinischen Bundes, Großherzog von Frankfurt, Erzbischof von Regensburg u. a....
...
§. 16. Das System von Maas und Gewicht, welches in Frankreich besteht, soll in dem ganzen Großherzogthume eingeführt werde; welches zum Theile schon geschehen ist. Hierüber wird noch eine besondere Instruction, nach vorhergegangener reifer Berathung erfolgen. ...

Als jedoch 1811 Aschaffenburg an das Grossherzogtum fiel, führte man wieder die dort übliche duodezimale Teilung ein.

Mit der Mass- und Gewichtsordnung von 1816 wird im Königreich Preussen ein relativ modernes System eingeführt (smallwin Gesetzestext, die Anweisung zur Verfertigung der Probemasse folgt im Anschluss). Es ist insofern modern, als es nicht auf alte Masse zurückgreift, sondern neue Normalmasse definiert. Des weiteren werden Flächen- und Volumeneinheiten von der Länge "Fuß" abgeleitet. Allerdings bleiben nicht-dezimale Teilungen und unterschiedliche Benennungen von Massen bestehen. Mit §29 werden auch noch alte herkömmliche Masse zugelassen.

Es ist nicht übertrieben, wenn man die Situation in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als chaotisch bezeichnet. Doch damit nicht genug.
Mit Vertrag von 1833 kam man überein, innerhalb der Staaten des Zollvereins ein einheitliches Gewicht, das Zollpfund = 500 gr, zu verwenden. In den folgenden Jahren übernahmen alle deutschen Staaten, mit Ausnahme Bayerns, das Zollgewicht als Landesgewicht.
Der Norddeutsche Bund beschloss 1868 zum Jahreswechsel das metrische System einzuführen.
Die süddeutschen Länder folgten 1869, Bayern 1870 (Eichordnung s. Lit., s.a. Huther 1870), Österreich 1876.
Letztendlich unterzeichneten am 20. Mai 1875, 3 Generationen nach der Französischen Revolution (!), 17 Staaten die "internationale Meterkonvention".

Malter, Metze, Metzen, Mäßchen

Über die Metze schreibt Niemann 1830 (s. Lit.)

Niemann Def. Metze

Im Anschluss folgt eine Link Tabelle mit 29 Orten und Volumenangaben im Bereich von ca. 3 bis 39 Liter, die sogar innerhalb eines Ortes noch unterschiedlich sein können.

Zum Metzen führt Niemann aus
Getreidemaß: Als solches hat der Metzen an den verschiedenen Ortschaften sehr von einander abweichende Größen.
Es folgt eine Link Tabelle mit 32 Orten im Bereich Deutschland / Österreich / Ungarn,  die mit verschiedenen Grössen des Getreidemasses Metzen arbeiten, nochmals unterschieden nach dem Handelsgut Getreide oder Hafer. Die Inhalte erstrecken sich von ca. 18 bis 62 Liter.
(Für europäische Kornmasse s. Krünitz, Oekon. Ency., Stichwort Korn=Maß)

Über das Malter, einem grossen Hohlmass, schreibt Niemann
I. Getreidemaß in Deutschland und in der Schweiz, von sehr verschiedener Größe.
Es folgt, wie schon beim Metzen, eine Link Vergleichstabelle. Die Spannweite des Inhalts reicht von 109 bis 1287 Liter.

Zum kleinen Mäßchen schliesslich gibt Niemann an

Niemann Maesschen 2

Niemann Mässchen 1

Die Variationsbreite reicht hier von etwa einem halben bis drei Liter.

Literatur

=== Eichzeichen, Wappen

Linkenheil, Gregor: Europäische Eichzeichen, Ausg.12, 2013. ersch. bei Mass und Gewicht, Verein für Metrologie e.V., Jahresband 14

=== Originaltexte

Peters, Gunthild: Zwei Gulden vom Fuder. Mathematik der Fassmessung und praktisches Visierwissen im 15. Jahrhundert. Stuttgart 2018

Peter von Jülich – De modo mensurandi vasa. Ein Traktat zur Fassmessung aus dem frühen 15. Jahrhundert. Herausgegeben, übersetzt und kommentiert von Menso Folkerts und Martin Hellmann. Algorismus, Heft 85 (2018)

=== weiterführende Literatur

Aldefeld, C. L. W.: Die Maaße und Gewichte der deutschen Zoll-Vereins-Staaten und veler anderer Länder und Handelsplätze in ihren gegenseitigen Verhältnissen, 1838
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Altner, Carl u. Odermann, Karl Gustav:
Deutsches Maß-, Gewichts- & Münz-Handbuch Mit Kubik-Tab. zur Hölzer- u. Körper-Berechnung nach meter-, Liter & Gramm-Ordnung nebst Reductionen u. Vergleichungen auf d. alte System unter Berücks d. verschiedenen Staaten u. Werthverhältnisse f. Geschäft, Haus-Land- u. Forst-Wirtschaft
Dresden, 1872
(Zugleich ein Abdruck der Mass- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund S. 23ff, Umrechnung Hohlmasse S. 172ff.)
window  MDZ

Gesetz für Maß und Gewicht und Eichordnung für das Königreich Bayern : eine Sammlung der Verordnungen und Bekanntmachungen, welche in Ausführung des Gesetzes vom 29. April 1869 erlassen wurden
window  MDZ

Einsle, Leopold: Systematische Zusammenstellung der vorzüglichsten europäischen Maße, Gewichte und Münzen mit besonderer Rücksicht auf das Königreich Bayern und die größeren Zollvereinsstaaten; ... 1846 (Bayerische Flüssigkeitsmasse S. 68ff, Bayerische Getreidemasse S. 75ff)
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Freyberg, Maximilian Prokop von (Hrsg.): Pragmatische Geschichte der bayerischen Gesetzgebung und Staatsverwaltung seit den Zeiten Maximilian I. ;  Bd. 2, 1836, hier 2. Kap. Abschn. A,a
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Grebenau, Heinrich: Tabellen zur Umwandlung des bayerischen Masses und Gewichtes in metrisches Maß und Gewicht und umgekehrt. München 1870 (mit graphischen Darstellungen)
smallwin Uni Köln
grössere Ausgabe 1872
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Hauschild, J. F.: Zur Geschichte deutschen Mass- und Münzwesens in den letzten sechzig Jahren, 1861
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Huther, Paul: Kurzgefaßte Darstellung des metrischen Systems und der neuen Maß- und Gewichtsordnung für das Königreich Bayern. Separat-Abdruck aus der so eben erschienenen 6. Auflage der Sammlung von arithmetischen Aufgaben in systematischer Ordnung, 1870
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Karl Theodor <Pfalz, Kurfürst>: Lager-Buch Des Churfürstl.en Casten-Amts oder Casten-Aemter N. Von Anno 1765. bis 17.. ; Formular Nro. 2
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Köppel, Johann Christoph: Anleitung zur Kenntniß des bairischen Maaßes und Gewichtes, 1811
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Kreutzer, Hans: Alte Masse und Gewichte in Mittelfranken. Die Reduzierung der vorbayerischen Systeme auf das bayerische Einheitsmass von 1811. In: Historischer Verein für Mittelfranken, Sonderdruck aus dem 86. Jahrbuch, 1971 / 1972

Krünitz, J. G.: Oekonomische Encyklopädie. 1773-1858 >Stichwort Metze oder >Stichwort Korn=Maß (ausführliche Angaben zur Art des Abmessens, zu den Bauarten, regionalen Grössen, mit Vergleichstabelle)
smallwin Uni Trier weiter >Online-Version oder smallwin Google

Meyer-Stoll, Cornelia: Die Maß- und Gewichtsreformen in Deutschland im 19. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung der Rolle Carl August Steinheils und der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. 2010

Niemann, A.: Vollständiges Handbuch der Münzen, Masse und Gewicht aller Länder der Erde. Leipzig 1830
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Ries, Adam: Ein Gerechent Büchlein/ auff den Schöffel/ Eimer/ vnd Pfundtgewicht. Leipzig 1533
smallwin UBayer. Staatsbibliothek digital

-- Sammlung der Patenten Edicten und Circular-Befehlen welche unter ... Mariae Theresiae ... von Jahr 1740 - 1763 an dem Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns emanirt- und annoch in vigore seynd ... Feichtinger, 1763. (Hier s. Register am Ende des Bandes unter "Mässerey und Land=Metzen")
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Weiss, Hildegard: Vereinheitlichung von Mass und Gewicht in Deutschland im 19. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung Bayerns. Ersch. bei Mass und Gewicht, Verein für Metrologie e.V., Beihefte zur Zeitschrift für Metrologie, Nr. 1, Feb. 1996 Eines der Standardwerke mit zahlreichen Quellenangaben.

Weiss, Stephan: Viertel oder Vierteil, ein mehrdeutiges Volumenmaß (2019)
smallwin Text

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